Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Geselllschaft:

Tiefensee: „Thüringen erleichtert Studierenden aus einkommenschwächeren Familien den Schritt in den Hochschulalltag“

Gute Nachricht für Studienanfängerinnen und Studienanfänger in Thüringen: Ab sofort kann beim Studierendenwerk Thüringen (stw) die einmalige Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ des Landes in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Das teilte Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute mit. Den Zuschuss erhalten Neustudierende aus einkommensschwachen Familien, die erstmalig für ein Präsenzstudium an einer Thüringer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zugelassen sind. Das Geld aus „StudiumThüringenPlus“ kann z. B. für PC-Hard- und Software, Studienmaterialien und Studienliteratur, Sprachkurse, den Semesterbeitrag oder andere für den Studienstart benötigte Dinge oder studienbezogene Aufwendungen eingesetzt werden.

„Der Einstieg ins Studium stellt für nicht wenige Studieninteressierte eine hohe finanzielle Hürde dar“, sagte Tiefensee. „Mit ‚StudiumThüringenPlus‘ wollen wir deshalb gerade finanziell bedürftigen Studierenden den Schritt in das akademische Leben erleichtern. So können sie einen guten Studieneinstieg finden und sich von Anfang an auf ihre Lehrveranstaltungen konzentrieren.“ Er gehe zudem davon aus, dass ein solches Angebot – neben z. B. einem exzellenten Lehrenden/Studierenden-Verhältnis oder der guten Verfügbarkeit von saniertem und preisgünstigem studentischem Wohnraum – Thüringen im Wettbewerb der Hochschulstandorte noch attraktiver für Erststudierende mache.

Beantragen können das „StudiumThüringenPlus“ alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die sich erstmals für ein Präsenzstudium an einer Thüringer Hochschule immatrikulieren und eine Förderung nach dem BAföG beantragt haben. Erfolgt nach der Auszahlung der Starthilfe keine Immatrikulation oder kann die Bedürftigkeit nicht bestätigt werden (weil der BAföG-Antrag oder die BAföG-Förderung abgelehnt werden), ist die Unterstützung innerhalb von fünf Monaten zurückzuzahlen. Die Verwendung der Studienstarthilfe muss durch geeignete Belege nachgewiesen werden. Die Laufzeit des Programms reicht zunächst bis zum Beginn des Wintersemesters 2023/2024.

Weitere Infos: www.stw-thueringen.de/soziales/studiumthueringenplus oder per E-Mail:

Bild: Campus TU Ilmenau | © TU Ilmenau

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