Ilm-Kreis:

Der diesjährige, europaweite Denkmaltag findet am Sonntag, den 8. September 2024, statt. Er steht unter dem Motto „Wahr-Zeichen. Zeitzeugen der Geschichte“. Seit 1999 gibt es das für ganz Deutschland einheitliche Motto, koordiniert durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

Laut Homepage der Stiftung werden als Wahrzeichen oftmals einzigartige Bauten beschrieben, die uns als wiedererkennbare Sehenswürdigkeiten in Erinnerung bleiben. Indem sie für ein bedeutendes historisches Ereignis stehen, das Stadtbild oder die Stadtsilhouette prägen oder weithin sichtbar sind, werden sie zum Symbol, zum „Zeichen“ des Ortes. Es muss nicht immer gleich der Eiffelturm in Paris, Big Ben in London oder das Brandenburger Tor in Berlin sein. Diese Bauwerke schaffen Identifikation mit ihrer Umgebung, vermitteln die Werte, die sie einst schufen – und locken heute Touristen an. Doch jedes Denkmal kann zum „Wahr-Zeichen“ werden. Sie sind „wahr“ aufgrund ihrer Rolle als authentisches Zeugnis einer Zeit.

Kein Denkmal schafft es jedoch ohne die Menschen, Vereine und Institutionen, die das Sprachrohr ihres Denkmals sind und in der Regel mehr wissen als viele ihrer Besucherinnen und Besucher. Teilen Sie daher Ihr Wissen, indem Sie faszinierende Fakten rund um das Bauwerk liefern. Begeistern Sie mit Anekdoten oder geben Sie Einblicke, wie Sie sich persönlich für das Denkmal einsetzen. Über das Motto „Wahr-Zeichen. Zeitzeugen der Geschichte“ gibt es viele Anknüpfungspunkte.

Wer sein Denkmal gern für Besucher öffnen möchte, kann sich bei der Denkmalbehörde des Ilm-Kreises (Tel.: 03628 738 470) melden. Der Anmeldebogen ist auf der Seite der Unteren Denkmalschutzbehörde des Ilm-Kreises auf der Homepage abrufbar, als PDF Datei oder Online Formular. Anmeldeschluss ist am 30.06.2024.

Die Denkmalbehörde übernimmt ebenso online die Anmeldung bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Bonn, eine separate Anmeldung ist somit nicht erforderlich.

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fördermittel entsprechend der Kulturförderrichtlinie des Ilm-Kreises zu stellen. Die Förderrichtlinie und das Antragsformular finden Sie unter: www.ilm-kreis.de/kulturfoerderung.

Finanziell können kulturelle Veranstaltungen (z. B. Aufführungen, wie Lesungen, Tanz, Puppenspiel, Kleinkunst, Theater, Musikdarbietungen, wie Musikschule, Orgel, Chöre, Liedermacher, klassische Konzerte oder Filmvorführungen usw.) gefördert werden. Wichtig hierbei: Anmeldeschluss ist der 31. August 2024 vorbehaltlich verfügbarer Mittel.

Bild: Tag des offenen Denkmals | © Deutsche Stiftung Denkmalschutz

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