Thüringer Tourismus GmbH:
Verleihung bereits zum 20. Mal
Der Deutsche Tourismuspreis zeichnet sich durch Tradition und Innovation aus: Bereits zum 20. Mal verleiht der Deutsche Tourismusverband (DTV) den renommierten Preis an Projekte, die völlig neue Ideen im Tourismus umsetzen und als Innovationsmotor für eine ganze Branche gesehen werden. Im Hinblick auf die Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft durch Klimaanpassung stellen muss, liegt der Fokus auch in diesem Jahr auf Nachhaltigkeit.
Teilnahme am Wettbewerb
Alle, die eine zukunftsweisende Idee für den Deutschlandtourismus in die Tat umgesetzt haben, können sich bewerben – ganz egal ob Verein, Gemeinde oder Privatperson.
Einreichungen
Gesucht werden innovative, kreative und professionell umgesetzte Erlebnis- und Serviceangebote, Kooperationsmodelle und Finanzierungskonzepte, Digitalisierungsprojekte, Marketingkampagnen, Mobilitätsangebote, Veranstaltungen oder andere zukunftsweisende Projekte und Produkte, die frischen Wind in die deutsche Tourismusbranche bringen.
Wichtige Bedingung: Die Markteinführung des Wettbewerbsbeitrags muss bereits erfolgt sein, darf aber nicht länger als zwei Jahre her sein. Ideenskizzen und Konzepte, die noch in der Schublade schlummern, können nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind mit einem Online-Fragebogen über die Webseite “Deutscher Tourismuspreis” möglich. Unterlagen können dort ebenfalls hochgeladen werden.
Bis zum 10. Juni 2024 um 18 Uhr können Bewerbungen eingereicht werden.
Kosten der Teilnahme am Wettbewerb
Die Teilnahme am Wettbewerb um den Deutschen Tourismuspreis ist kostenpflichtig.
Mitglieder und indirekte Mitglieder* zahlen 150,- Euro (zzgl. MwSt.).
Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 300,- Euro (zzgl. MwSt.).
*Indirektes Mitglied des DTV ist eine Tourismusorganisation oder Kommune, die selbst einer übergeordneten Tourismusorganisation angehört, die wiederum direktes oder indirektes Mitglied im DTV ist. Die Mitglieder von Fördernden Mitgliedern des DTV (z. B. Einzelunternehmen, Einzelpersonen oder sonstige Organisationen) gelten grundsätzlich als Nicht-Mitglieder.
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