RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt e. V.:

Die RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt ruft vom 08.06.2023 bis 07.07.2023 zum Einreichen von Anträgen für Projekte mit max. Investitionssumme von 20.000 € auf! Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften (z. B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen) im Gebiet der RAG mit einer Förderquote von bis zu 80 %. Das Projekt muss im Jahr 2023, spätestens bis zum 15.10.2023 umgesetzt und ein Verwendungs- und Durchführungsnachweis bei der RAG eingereicht werden.

Im Fokus bei der geplanten Umsetzung des Regionalbudgets steht die Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, des Ehrenamtes und des Vereinslebens. Weiterhin sollen Projekte unterstützt und initiiert werden, welche die Region als attraktiven Lebens-, Arbeits- und Erholungsort im Sinne der festgelegten Ziele der aktuellen Regionalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 weiterentwickelt und die vorhandenen Naturräume sichert.

Die Kleinprojekte sollten dabei mindestens eins oder mehrere der folgenden Zielstellungen forcieren:

  • Sicherung der Nahversorgung, Einrichtungen der Grundversorgung sowie von Kultur- und Freizeitangeboten,
  • Wiederbelebung von Leerstand und Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • Maßnahmen und Projekte zur Anpassung an den Klimawandel und Berücksichtigung der Belange des Klima-, Natur-, Umwelt- und Artenschutzes sowie zu deren Bildung und Sensibilisierung,
  • Entgegenwirken und Anpassung an die Folgen des demografischen Wandels (u. a. generationsübergreifende Projekte, zielgruppenspezifische Projekte, Begegnungsstätten),
  • Umsetzung und Verstetigung der fortlaufenden Digitalisierung als Chance zur Entwicklung der Region und seiner Angebote.
Im Rahmen des Regionalbudgets im Jahr 2023 sollen ausschließlich Anschaffungen von Wirtschafts- und Sachgütern sowie Soft- und Hardware gefördert werden.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des sogenannten Regionalbudgets, welches die RAG beim Freistaat beantragt hat und steht vorbehaltlich der Ausstellung einer Zuwendung an die RAG. Die Entscheidung über das der RAG zur Verfügung stehende Budget fällt bis Mitte Juni. Die Projektanträge werden ähnlich wie in der LEADER-Förderung anhand eines transparenten Auswahlverfahrens bewertet und ausgewählt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und einer positiven Entscheidung wird zwischen der RAG und den Projektträgern jeweils ein privatrechtlicher Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung abgeschlossen.

Für die Antragstellung relevante Unterlagen sind auf der Website der RAG (www.rag-gotha-ilm-kreis-erfurt.de) bereitgestellt. Setzen Sie sich rechtzeitig vor Einreichung der Antragsunterlagen mit dem LEADER-Management der RAG, Frau Will, in Verbindung (Kontakt: Marie-Luise Will, Tel.: 0361-4413-213, Mail: ).

Weitere Informationen sind auf der Website der RAG zu finden: www.rag-gotha-ilm-kreis-erfurt.de.

Bild: © Screenshot RAG-Website

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