Landkreis Gotha:
Der Landkreis Gotha ist aufgrund einer starken Industrie inkl. eines starken Landwirtschafts- und Dienstleistungssektors eine der wirtschaftlich erfolgreichsten Regionen Thüringens. Trotz dieses Wertschöpfungspotentials sehen sich insbesondere Gewerbetreibende und Händler in innerörtlichen Lagen einem nicht gekannten Wettbewerbsdruck ausgesetzt, der durch technologischen Wandel, infolge des Wandels der Vertriebsstrukturen und sich ändernder Käuferinteressen beschleunigt wird.
Vor diesem Hintergrund wurde in der letzten Kreistagssitzung des Landkreises Gotha eine Förderrichtlinie für die Innenstadtbelebung einstimmig beschlossen. Zur Realisierung von Maßnahmen, die einer Stabilisierung und Attraktivitätssteigerung des Handels und Gewerbes zugute kommen, um Kunden neu oder zurück zu gewinnen und die innerörtlichen Lagen möglichst langfristig wie nachhaltig als Orte wirtschaftlichen Handelns zu stabilisieren, gewährt der Landkreis Gotha Zuwendungen im Rahmen dieser Richtlinie.
„Der Kreistag hat mit dem Haushaltsplan 2023 freiwillige Ausgaben in Höhe von 15.000 Euro zur Belebung innerörtlicher Lagen bereitgestellt. Die Richtlinie soll nun die Ausreichung dieser Mittel regeln. Ihr Ziel ist die Stabilisierung innerörtlicher Lagen als Raum wirtschaftlichen Handelns. Dabei steht sie in der Tradition der bekannten Förderungen, mit denen der Landkreis Gotha seit langem erfolgreich unter anderem den Sport oder die Kultur in der Fläche unterstützt“, erläutert Sylke Niebur, Erste Beigeordnete des Landkreises Gotha, den Hintergrund. „Wir alle sehen und kennen die Veränderungsprozesse, denen innerörtliche Lagen als prädestinierte Standorte für Handel, Handwerk und Gewerbe in unseren Städten und Gemeinden unterliegen. Diese Orte attraktiv zu gestalten und zu halten oder bestenfalls zu gewinnen und neue, moderne Formen der Vermarktung zu etablieren, ist eine große Herausforderung, der sich verschiedene Akteure im Landkreis bereits aktiv angenommen haben. Deshalb adressiert die vorliegende Richtlinie sowohl Interessenvereinigungen wie Händlerringe mit Vereinsstatuten sowie die Kommunen selbst“, so Niebur weiter.
Auch der Vorsitzende des Gothaer Gewerbevereins, Andreas Dötsch, dankt dem Kreistag für die einstimmige Verabschiedung: „Die Richtlinie ermöglicht es uns, gezielte Maßnahmen umzusetzen und den innerörtlichen Handel langfristig zu stabilisieren und Innenstädte attraktiver zu gestalten. Dabei liegt der Fokus auf der Verbesserung der Attraktivität und der Aufenthalts- und Verweilqualität in zentralen Lagen, der Umnutzung von möglichen Leerstandsflächen und dem Ausbau digitaler Anwendungen. Mit dieser Initiative zeigt der Landkreis Gotha sein Verständnis für die aktuellen Herausforderungen und ergreift aktiv Maßnahmen, um den innerörtlichen Handel zu stärken und die Innenstädte als vielfältige Handels-, Dienstleistungs-, Kunst-, Kultur- und Begegnungsstätten zu begleiten. Nochmals herzlichen Dank an den Kreistag für seine wertvolle Unterstützung.
Vorerst ist die Richtlinie mit einem Gültigkeitszeitraum bis Ende 2025 ausgestaltet, um die Wirksamkeit evaluieren zu können.
Bild: Shopping in Innenstädten | © pixabay
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