Thüringer Staatskanzlei:

In einem mehrstufigen Prozess strebt der Freistaat neue Nutzungen für die Schloss- und Parkanlage Reinhardsbrunn an, und ab Freitag, 1. September 2023, sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Ideen für die Zukunft des historischen Denkmalensembles einzureichen. Das Ziel ist, möglichst viele Anregungen und Impulse aus vielen Teilen der Gesellschaft zu erhalten.

„Die Fortschritte im Nutzungsfindungsprozess von Schloss Reinhardsbrunn erfüllen mich mit großer Freude. Ich bin gespannt, welche Ideen aus unserer Gesellschaft für die Gestaltung der Zukunft von Schloss und Park prägend werden. Dieses bedeutende Erbe in enger Zusammenarbeit zu entwickeln, ist ein inspirierendes Beispiel für das Engagement und die Kreativität unserer Bürgerinnen und Bürger. Ihr Beitrag ist von unschätzbarem Wert, und ich danke schon jetzt allen Teilnehmenden herzlich dafür, dass sie Teil dieses wegweisenden Prozesses sind“, sagt Kulturstaatssekretärin Tina Beer.

Mehrstufiger Prozess mit innovativer Ideenfindung

Im Jahr 2021 gelang dem Freistaat Thüringen ein bundesweit einmaliger Erfolg durch die gelungene Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn. Im Laufe des Jahres 2023 hat der Freistaat unter der Federführung der Thüringer Staatskanzlei den mehrstufigen und partizipativen Prozess zur Entwicklung einer nachhaltigen, denkmalgerechten und kostenneutralen Nutzung für Schloss und Park Reinhardsbrunn eingeleitet. Ein Meilenstein war hierbei eine ganztägige Expertentagung im Juni dieses Jahres, auf der der Startschuss für die Entwicklungsstrategie des Schlosses gegeben wurde. Die Ideensammlung, die jetzt startet, bildet hierbei die erste Stufe. Die eingereichten Ideen werden von einer breit besetzten Fachjury bewertet. In einer zweiten Stufe sollen die ausgewählten Ideen vertieft dargestellt und ausgearbeitet werden. Am Ende tagt die Fachjury erneut, um aus diesen Vorschlägen diejenigen auszuwählen, für die schlussendlich ein passender Nutzer gesucht werden soll. Mit Beendigung des Prozesses gibt es ein oder auch mehrere Nutzungskonzepte, die in Reinhardsbrunn realisiert werden könnten.

Der gesamte Prozess wird von drei Ministerien innerhalb der Landesregierung betreut: Das Thüringer Finanzministerium repräsentiert den Freistaat als Eigentümer von Schloss und Park nach der Enteignung. Die laufenden Sicherungs- und Sanierungsarbeiten werden vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr durchgeführt. Die Gesamtkoordination des Prozesses obliegt der Staatskanzlei, welche die Landesentwicklungsgesellschaft LEG beauftragt hat, den Prozess zu managen.

„Die Revitalisierung von Schloss Reinhardsbrunn ist eine einzigartige Aufgabe. Der Schlüssel zum Erfolg ist die Einbeziehung der verschiedensten Akteure mit ihren unterschiedlichen Perspektiven, ihrer Expertise und ihrem Wissen in den nun beginnenden Prozess,“ so LEG-Projektleiter Andreas Jaeger.

Die Teilnahme an der jetzt gestarteten Ideensammlung ist kostenlos und steht jeder natürlichen Person, Initiativen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen etc. offen. Teilnehmenden steht es frei, Beiträge als Gemeinschaft abzugeben.

Ausschreibung der Aufgabenstellung online verfügbar

Die Aufgabenstellung einschließlich aller relevanten Dokumente ist ab Freitag, dem 1. September 2023, um 12 Uhr, unter dem folgenden Link abrufbar: http://www.leg-thueringen.de/fileadmin/user_upload/leg_portal/downloads/reinhardsbrunn/aufgabenstellung_verfahren_zur_nutzungsideenfindung.pdf .

Die Einreichungsfrist für die Beiträge mit dem Betreff „Nutzungsideen Reinhardsbrunn“ endet am 6. Oktober 2023, um 14 Uhr. Die Abgabe der Beiträge ist persönlich oder schriftlich per Post (Datum Poststempel 06.10.23) bei der LEG Thüringen, Abteilung Stadt- und Regionalentwicklung möglich oder die Beiträge können per E-Mail unter eingereicht werden.

Die Jury wird im Oktober 2023 tagen und die eingereichten Nutzungsideen bewerten. Im Anschluss sollen die besten Nutzungsideen vertiefend weiter bearbeitet werden. Basierend auf den Ergebnissen des Findungsprozesses für die Nutzungsideen wird Anfang 2024 ein erster Entwurf für ein integriertes Nutzungskonzept erarbeitet. Die Fertigstellung, die als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Projektentwicklungsschritte dient, soll bis Ende 2024 erfolgen.

Fortllaufende Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen

Im Jahr 2022 wurden nach ersten akuten Sicherungsmaßnahmen umfassende denkmalschutzrechtliche Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden und im Park von Schloss Reinhardsbrunn durchgeführt. Die nutzungsneutrale Instandsetzung begann mit der denkmalschutzrechtlichen Sicherung der Kapelle. In diesem Jahr wurde die denkmalgerechte Instandsetzung der Parkmauern in den ersten Teilabschnitten an der westlichen und südlichen Parkmauer eingeleitet. Für die technische Sanierung und die denkmalpflegerische Gestaltung des Mühlteichs wurde die Planung beauftragt. Zusätzlich wird im Jahr 2023 die denkmalpflegerische Zielstellung für den Schlosspark finalisiert und weitere Sicherungs- und Pflegemaßnahmen zur Erhaltung des denkmalgeschützten Schlossparks umgesetzt. Für das Jahr 2023 stehen etwa 2,6 Millionen Euro im Haushalt zur Verfügung, um Bau- und Pflegemaßnahmen am Schloss Reinhardsbrunn zu realisieren. In den Jahren 2021 und 2022 hat der Freistaat Thüringen bereits rund 2 Millionen Euro in den Erhalt des Denkmals investiert.

Weitere Informationen zur zukünftigen Entwicklungsstrategie von Schloss und Park Reinhardsbrunn finden Sie unter https://www.leg-thueringen.de/perspektive-schloss-reinhardsbrunn-expertentagung/

Bild: Schloss Reinhardsbrunn | © Matthias Frank Schmidt

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