Thüringer Staatskanzlei:
Ob der Eisenacher Sommergewinn oder das Skatspiel aus Altenburg – sie sind gelebtes kulturelles Erbe aus Thüringen und als solches im Bundesweiten Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe verzeichnet. Dieses Prädikat möchten nun auch andere Kulturfomen aus dem Freistaat erhalten.
Gestern endete die Bewerbungsfrist für das derzeit laufende Auswahlverfahren zum Bundesweiten Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe. Eingegangen sind acht Bewerbungen und damit deutlich mehr als bei früheren Ausschreibungen. Bewerbungen für das Bundesweite Verzeichnis qualifizieren sich automatisch auch für eine Aufnahme in das Thüringer Landesregister für das Immaterielle Kulturerbe, das es seit April dieses Jahres gibt. Das Wettbewerberfeld ist vielgestaltig, so gehören zu den Einreichungen unter anderem die Erfurter Brunnenkresse, die Kindergartenidee nach Friedrich Fröbel oder die Fertigung von Gartenzwergen.
Tina Beer, Staatssekretärin für Kultur, freut sich über die rege Beteiligung. „Die hohe Zahl der Bewerbungen zeigen die kulturelle Vielfalt Thüringens. Ich bin den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement zum Erhalt von traditioneller Handwerkskunst und lokalem Brauchtum sehr dankbar. Damit stärken sie die regionale Identität und stiften Gemeinsinn.“
Vor den Trägergruppen liegt jetzt ein anspruchsvolles Auswahlverfahren, das bis Anfang 2023 reicht. Zunächst werden die eingegangenen Bewerbungen auf Landesebene von einer unabhängigen Fachjury begutachtet. Die vier aussichtsreichsten Anträge reicht das Land an die Bundesebene weiter, wo die Vorschläge aller Bundesländer von einem unabhängigen Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission bewertet werden. Auf Basis ihrer Empfehlungen entscheiden die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien schließlich über die Aufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe.
Das Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe umfasst derzeit 125 Einträge. Thüringen ist mit vier Einträgen vertreten. Neben dem Skatspiel aus Altenburg und dem Eisenacher Sommergewinn zählen dazu die Heiligenstädter Palmsonntagsprozession und der Lauschaer Christbaumschmuck.
Immaterielles Kulturerbe sind gelebte kulturelle Ausdrucksformen wie gesellschaftliche Bräuche, traditionelle Handwerkstechniken und lokale Musik- und Tanzformen. Damit dieser kulturelle Reichtum erhalten bleibt, hat die UNESCO das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland ist der UNESCO-Konvention 2013 beigetreten und hat daraufhin das Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe initiiert.
Übersicht über alle eingegangenen Bewerbungen (fristgerecht):
- Bratwurstkultur in Thüringen und Umgebung
- Brehms Welt – Tiere und Menschen
- Der weihnachtliche Fackelbrand zu Schweina
- Dermbacher Taubenmarkt
- Deutsche Brettspielkultur
- Erfurter Brunnenkresse
- Fertigung von Gartenzwergen in Gräfenroda
- Kindergartenidee nach Friedrich Fröbel
Weiter Informationen finden Sie auch unter: https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/immaterielles-kulturerbe und https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe. Nähere Informationen zu den Anträgen erhalten Sie auch bei Volkskundliche Beratungs- und Dokumentationsstelle Thüringen unter https://www.freilichtmuseum-hohenfelden.de/index.php?page=beratungsstelle .
Bild: Gartenzwerge | © Gartenzwergmanufaktur Gräfenroda