Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft:
„Nach drei Jahren können wir konstatieren: Die Förderrichtlinie Regionalentwicklung und Demografie hat sich bewährt. Durch sie werden Kommunen und andere lokale Akteur:innen bei der Umsetzung der Leitvorstellungen und Erfordernisse der Raumordnung unterstützt. Zugleich ist sie ein wirksames Instrument der Landes- und Regionalplanung sowie der Gestaltung des demografischen Wandels“, erläutert Ministerin Susanna Karawanskij.
„Wir wollen eine möglichst hohe Verlässlichkeit und Konstanz in der Förderung erreichen. Deshalb haben wir inhaltlich nur wenige, aber gezielte Veränderungen umgesetzt. So wurden vor allem Erleichterungen für die Antragstellenden aufgenommen. Dabei wurde die Möglichkeit fixiert, dass ein Umsetzungsmanagement bis zu zwei Mal verlängert werden kann“, so die Ministerin weiter.
Die Förderrichtlinie wurde bis zum des 30. April 2024 verlängert. Über die Richtlinie werden sowohl investive als auch nichtinvestive Vorhaben gefördert. Die Förderquote liegt zumeist bei 80 %. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel maximal drei Jahre.
Veröffentlicht wurde die „Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels“ am 6. Dezember 2021 im Thüringer Staatsanzeiger (Ausgabe 49/2021).
Hintergrund
Anträge können über drei verschiedene Förderbereiche gestellt werden. Teil A umfasst verschiedenste „Vorhaben der Regionalentwicklung“, „Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels“ werden im Teil B beantragt und im Teil C können „Modellprojekte“ angestoßen werden.
Förderfähig ist nach Teil A die Erstellung, Änderung, Weiterentwicklung und Umsetzung von Konzepten, Strategien und Maßnahmen sowie Standortuntersuchungen, Zustandsanalysen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Weiterhin können Vorhaben zur Umsetzung regional bedeutsamer Schlüsselmaßnahmen und ein begleitendes Projektmanagement gefördert werden.
Förderfähig nach Teil B sind Vorhaben zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels, die langfristig und nachhaltig der angemessenen Daseinsvorsorge, der Verbesserung der Lebensqualität und einer sozial gerechten Teilhabe dienen. Diese Vorhaben können mit jeweils maximal 20.000 Euro unterstützt werden.
Modellprojekte nach Teil C sind Maßnahmen und Projekte, die einen neuartigen Beitrag zur Zukunftsfestigkeit der Daseinsvorsorge leisten. Bei Teil C liegt die Obergrenze der Förderung bei 200.000 Euro.
Seit dem ersten Richtlinienerlass in 2019 wurden über die Förderteile A und C insgesamt 22 Vorhaben mit über 1.670.000 Euro gefördert.
Einen wichtigen Schwerpunkt nahmen dabei die Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) ein. Gefördert wurden und werden zum Beispiel das REK zur Entwicklung des Oberzentrums Südthüringen sowie REKs in der Region des Thüringer Meers oder im Landkreis Nordhausen sowie im Saale-Holzland-Kreis. Auch Machbarkeitsuntersuchungen oder das Umsetzungsmanagement auf Basis übergeordneter Konzeptionen wurden unterstützt. Beispielsweise wird gegenwärtig die länderübergreifende Zusammenarbeit der Städte Sonneberg und Neustadt b. Coburg gefördert. Vorangegangen war die Erstellung eines entsprechenden integrierten länderübergreifenden REK der beiden Städte. Auch die Weiterentwicklung der interkommunalen Kooperation des Städteverbundes „Städtedreieck am Saalebogen“ wurde durch die Richtlinie unterstützt.
Besondere Bedeutung haben auch die Förderungen zur Entwicklung des Innovativen Mobilitätsknoten Arnstadt oder zum Mobilitätsknoten am Hauptbahnhof Gotha, welche sich aus der Gunstraumstudie (siehe unten angegebener Link) ergeben haben und somit konkret in die jeweiligen Stadtplanungen eingeflossen sind. Für das Jahr 2022 liegen für die Teile A und C der Richtlinie elf neue Förderanträge mit einem Fördervolumen von über 1,1 Mio. Euro vor.
Über die Förderung von Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels wurden seit 2019 über die Richtlinie insgesamt 44 Vorhaben mit über 710.000 Euro gefördert. Damit konnten überwiegend Vereine, Stiftungen, freie Träger und kommunale Gebietskörperschaften unterstützt werden. Beispielsweise haben die Natur- und Kunstwerkstatt Thamsbrück e. V. mit einer Erweiterung des außerschulischen Lernortes in Bad Langensalza, die Gemeinde Rositz mit einer neuen Küche für den Generationentreffpunkt „Bernsteinhof“, der Landengel e. V. mit Unterstützung für ein Dorfkümmerermobil oder das Bildungszentrum Saalfeld mit dem alternativen Reiseführer „Lebendige Orte“ von der Förderung profitiert. Im Rahmen des Förderteils B wurden für 2022 insgesamt 25 Anträge zur Förderung eingereicht. Das beantragte Fördervolumen beträgt ca. 380.000 Euro.
Das Ende der Antragsfrist für Bewilligungen in Folgejahren ist stets der 30. September des Vorjahres. Die nächste Antragsfrist läuft somit bis zum 30. September 2022 und bezieht sich auf Vorhaben ab dem Jahr 2023. Die Anträge sind beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft einzureichen.
Weiterführende Informationen finden Sie zum Teil A und C der Richtlinie auf der Internetseite der Regionalentwicklung: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/strategische-landesentwicklung/regionalentwicklung. Dort stehen auch weitere Informationen zu Modellprojekten oder der Gunstraumstudie zur Verfügung. Zudem werden regelmäßig die laufenden Förderungen der Regionalentwicklung im jährlichen Landesentwicklungsbericht Thüringen veröffentlicht: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/strategische-landesentwicklung/raumordnung-landesplanung
Informationen zum Teil B der Richtlinie finden Sie auf der Internetseite der Serviceagentur Demografischer Wandel: https://www.serviceagentur-demografie.de/service/publikationen-studien-und-berichte.
Die Serviceagentur veröffentlicht an dieser Stelle auch jährlich eine Broschüre mit erfolgreich geförderten Vorhaben.
Bild: Gunstraumstudie TU Dresden | © TMIL