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Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij stellte heute im Kabinett und der Regierungsmedienkonferenz die Pläne zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms vor. „Mit einem verbesserten Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger erhöhen wir die Transparenz und stärken die Akzeptanz der politischen Entscheidungen. Im Fokus der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms stehen eine sozial gerechte Stärkung des ländlichen Raums, mit der wir gute und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen gewährleisten wollen. Zudem wird Thüringen seinen Beitrag zu einer gelingenden Energiewende leisten, indem wir den Ausbau klimafreundlicher Energieträger beschleunigen. So soll es für Gemeinden künftig möglich sein, eigene Gebiete für Windenergieanlagen ausweisen zu können.“

Landesentwicklungsministerin Karawanskij teilte heute in der Regierungsmedienkonferenz mit, dass die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) eingeleitet wird. Der erste Verfahrensschritt wird als „Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten“ bezeichnet. „Die Öffentlichkeit und die von der Änderung des Landesentwicklungsprogramms betroffenen Stellen können bis zum 8. April 2022 eine Stellungnahme abgeben und uns mitteilen, was ihnen besonders wichtig ist“, so die Ministerin.

Mit der Teilfortschreibung werden nur bestimmte Abschnitte des bestehenden LEP aktualisiert. Das betrifft die Themenbereiche Raumstrukturen, Zentrale Orte und Energie. Ministerin Karawanskij betont, dass die Gemeindeneugliederungen und der dringend notwendige Ausbau klimafreundlicher Energiegewinnung die Fortschreibung besonders dringlich mache.

Auf Basis des vom Landtag beschlossenen Leitbilds für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen sollen alle neu gebildeten Gemeinden, die bis 2035 eine prognostizierte Einwohnerzahl von mindestens etwa 6.000 erreichen, die Funktion eines Grundzentrums übernehmen. Nach aktuellen Prognosen könnte sich die Zahl der Grundzentren im Freistaat von derzeit 76 auf bis zu über 90 erhöhen. „Wenn sich Gemeinden freiwillig zu größeren und leistungsfähigen Strukturen zusammenschließen, können mehr Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Schulen, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten bieten. Davon würden sowohl die Menschen vor Ort, die Kommunen als auch das Land profitieren. Eine solche Entwicklung würde den ländlichen Raum erheblich stärken und zugleich der vielfältigen Thüringer Kulturlandschaft Rechnung tragen“, sagt Ministerin Karawanskij.

Zudem sollen mit dem LEP erstmals verbindliche Vorgaben für die Verteilung der sog. Vorranggebiete Windenergie auf die Planungsregionen eingeführt werden, um den regionalen Ausbau klimafreundlicher Energieträger zu beschleunigen. Die Vorranggebiete Windenergie werden durch die Regionalen Planungsgemeinschaften in Thüringen festgelegt. Das Klimagesetz regelte bisher nicht, wie diese Vorranggebiete im Land verteilt werden.

„Wir betrachten auch eine stärkere Mitwirkung der Kommunen als einen wesentlichen Faktor beim Gelingen der Energiewende. Wir beabsichtigen daher, Gemeinden künftig erstmals zu ermöglichen, eigene Gebiete für Windenergieanlagen ausweisen zu können, wenn sich dafür Mehrheiten in den Gemeinderäten finden“, so die Ministerin. „Das ist ein wichtiger Schritt für eine kommunale Mitbestimmung und eine effektive Teilhabe der Kommunen an einer gelingenden Energiewende. Und es eröffnet den Gemeinden, Bürgerinnen und Bürgern eine größere Beteiligung an der kommunalen Steuerung und Wertschöpfung bei dem Ausbau der Windkraft.“

Im Ergebnis des heute angekündigten ersten Beteiligungsverfahrens wird der erste Entwurf des Landesentwicklungsprogramms gefertigt.
Eine Kabinettbefassung über diesen ersten Entwurf des LEP wird für das 3. Quartal 2022 angestrebt. Daran schließen die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Landtags an.
Das geänderte Landesentwicklungsprogramm soll spätestens im ersten Quartal 2024 in Kraft treten.

Bild: Fahner Höhe | © Lutz Ebhardt

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