Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft/Thüringer Staatskanzlei:
Nach langen juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Freistaat Thüringen und der vormaligen Eigentümerin, die das Schloss jahrelang der staatlichen Notsicherung überlassen hatte, wurden Schloss und Park Reinhardsbrunn vor einem Jahr enteignet und dem allgemeinen Grundvermögen des Freistaates zugeordnet. Am 25. Februar 2022 jährt sich die Bestätigung der Rechtskraft des Eigentumsübergangs an den Freistaat Thüringen zum ersten Mal.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow, der sich heute vor Ort über den aktuellen Stand der Sanierungsarbeiten informierte, sagt: „Ich freue mich, dass sich die Anstrengungen der Landesregierung gelohnt haben und für Schloss Reinhardsbrunn die Zeit des Verfalls vorbei ist. Der Blick hinter die Fassaden ermöglicht nun nach und nach die Bewertung der historischen Bausubstanz hinsichtlich weiterer Sanierungsaufwände und möglicher Nutzungsoptionen. Schloss Reinhardsbrunn, eines der bedeutendsten Denkmale der Thüringer Landesgeschichte, das sich in zentraler Lage befindet und als historische Wiege Thüringens bezeichnet werden kann, soll wieder ein gesamtthüringischer Identifikations- und Begegnungsort werden.“
Zum bislang erreichten Sanierungsfortschritt sagt Prof. Barbara Schönig, Thüringer Staatssekretärin für Infrastruktur: „Im vergangenen Jahr wurden erste Notsicherungen an Dach und Fassade durchgeführt und die Verkehrssicherheit im Park hergestellt. In diesem Jahr werden wir die Sanierungsarbeiten im Schloss und in der Parkanlage fortführen. Um diese für Thüringen kulturhistorisch bedeutsame Anlage zu erhalten, investiert der Freistaat Thüringen rund 3,1 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022. Ich hoffe, dass wir die Sanierungsmaßnahmen in der Kapelle von Schloss Reinhardsbrunn Ende 2023 abschließen und diese der Öffentlichkeit erstmals wieder präsentieren können.“
Hintergrund:
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr übernahm im April 2021 die Aufgabe, die im Enteignungsbeschluss geforderten denkmalschutzrechtlichen Sicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen von Schloss und Park Reinhardsbrunn durchzuführen. Seither wurden an allen Stellen des Ensembles Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, da der Bestand des Gebäudes durch Witterungseinflüsse gefährdet war. Zuerst war es notwendig, das gesamte Gelände einschließlich Schlosspark einzuzäunen, um weiteren unbefugten Zutritt, Vandalismus und Diebstähle zu verhindern. Ein Wachdienst wurde mit der Bestreifung beauftragt. Nach ersten Notsicherungen an Dach und Fassade sowie der Herstellung der Verkehrssicherheit im Park begannen die Instandsetzungsmaßnahmen.
In der Kapelle wurden die großen Risse in der Apsis durch Vernadelung gesichert sowie Musterachsen zur Restaurierung angelegt. In zwei Achsen wurden die farbigen Bleiverglasungen restauriert. Das ehemals vergoldete Zinkkreuz auf der Kapelle wurde wegen Baufälligkeit abgebaut und zur Restaurierung übergeben. Im Ahnensaal wurde das Bildnis von Ludwig II., dem Eisernen, restauriert. Im Gartensaal des Hohen Hauses konnten die wieder aufgefundenen Fernster wieder eingebaut werden. Der zerbrochene Marmorkamin wurde repariert. Am Stuckmarmor der Wände und an den Decken wurden Musterrestaurierungsflächen angelegt. Die teilweise eingestürzten Mauerschalen im Keller der Hirschgalerie wurden wieder aufgemauert. Im Schlosspark wurden die historischen Bäume in einem Baumkataster erfasst. Totholz und Wildwuchs wurden entfernt, die Wiesen mehrfach gemäht. Mit archäologischen Untersuchungen konnte mittels Bodenradar die genaue Lage und Größe der seit 1525 untergegangenen Klosterkirche ermittelt werden.
Für 2022 sind die Fortführung der Mustersanierung der Schlosskapelle inklusive Instandsetzung von Dach und Fassaden, die Instandsetzung des Dachs der Kirchgalerie sowie weitere Sicherungsmaßnahmen an den denkmalgeschützten Gebäuden geplant. Zudem soll mit der Sanierung der Schlossmauer begonnen werden. Im Park sind Pflegemaßnahmen entsprechend denkmalpflegerischer Rahmenzielstellung geplant.
Bild: Schloss Reinhardsbrunn | © Matthias Frank Schmidt