Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft:
Schloss und Park Reinhardsbrunn in Friedrichroda wurden gestern vor einem Jahr nach langen juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Freistaat Thüringen und den vormaligen Besitzern, die das Schloss jahrelang der staatlichen Notsicherung überlassen hatten, enteignet und dem Allgemeinen Grundvermögen des Freistaates zugeordnet. Auch nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Oberlandesgerichts Jena am 23. November 2020 und des abschließenden Urteils des Landgerichts Meiningen vom 20. Januar 2021 haben Gläubiger Widersprüche bei Gericht eingelegt, die das Verfahren noch zum Kippen hätten bringen können. Erst mit der Grundbucheintragung vom 28.09.2021 ist der Eigentumsübergang auf den Freistaat besiegelt. Vor einem halben Jahr übernahm das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr die Aufgabe, die im Enteignungsbeschluss geforderten denkmalschutzrechtlichen Sicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen von Schloss und Park Reinhardsbrunn durchzuführen.
Thüringens Ministerpräsident Ramelow erklärt: „Das von der Landesregierung konsequent betriebene Enteignungsverfahren von Schloss- und Parkanlage Reinhardsbrunn ist in Thüringen und der gesamten Bundesrepublik nach wie vor einmalig. Es war der richtige Schritt und allerhöchste Zeit, um dieses wichtige Zeugnis unseres Thüringer baulichen kulturellen Erbes zu sichern und ihm eine Perspektive zu geben. So konnte es vor dem drohenden Verfall gerettet werden. Notwendiges Handeln, das die vormaligen Eigentümer mit ihrem verantwortungslosen Agieren leider nicht getan haben.“
Reinhardsbrunn dürfe mit Fug und Recht Keimzelle Thüringens genannt werden, sagt Ramelow. „Die neuzeitliche Geschichte dieses kulturhistorisch einzigartigen Ortes wird seit einigen Monaten endlich zukunftssicher geschrieben.“
Es sei eine Freude, das Fortschreiten der denkmalgerechten Sanierungsmaßnahmen zu begleiten. Seinen besonderen Dank sprach Ramelow den vielen Unterstützerinnen und Unterstützern aus der Region, dem Landkreis und besonders den Mitgliedern der Fördervereine aus. Mit deren unermüdlichem Bemühen um die Vermittlung der Geschichte der Schlossanlage in der Öffentlichkeit haben sie die Erinnerung daran wachgehalten und stets Aufmerksamkeit erzeugt.
Zum bislang erreichten Sanierungsfortschritt sagt die Thüringer Bauministerin Susanna Karawanskji: „Nach ersten Notsicherungen an Dach und Fassade sowie der Herstellung der Verkehrssicherheit im Park konnten wir mit ersten Instandsetzungsmaßnahmen beginnen. Der Freistaat Thüringen investiert in den Jahren 2021 und 2022 rund 3,1 Millionen Euro, um diese für Thüringen kulturhistorisch bedeutsame Anlage zu retten. Im nächsten Jahr werden die Sicherungsarbeiten fort- und das Dach der Schlosskapelle instandgesetzt.“
In der Kapelle wurden die großen Risse in der Apsis durch Vernadelung gesichert sowie Musterachsen zur Restaurierung angelegt. In zwei Achsen wurden die farbigen Bleiverglasungen restauriert. Das ehemals vergoldete Zinkkreuz auf der Kapelle wurde wegen Baufälligkeit abgebaut und zur Restaurierung übergeben. Im Ahnensaal wurde das vom Förderverein wiedergewonnene Bildnis von Ludwig II. dem Eisernen restauriert. Im Gartensaal des Hohen Hauses konnten die wieder aufgefundenen Fenster eingebaut werden. Der zerbrochene Marmorkamin wurde repariert. Am Stuckmarmor der Wände und an den Decken wurden Musterrestaurierungsflächen angelegt. Die teilweise eingestürzten Mauerschalen im Keller unter der Hirschgalerie wurden wieder aufgemauert. Mit archäologischen Untersuchungen mittels Bodenradar konnte die genaue Lage und Größe der seit 1525 untergegangenen Klosterkirche ermittelt werden. Im Schlosspark wurden die historischen Bäume in einem Baumkataster erfasst. Totholz und Wildwuchs wurden entfernt. Die Wiesen ums Schloss wurden mehrfach gemäht. So ist es ermöglicht worden, dass die Öffentlichkeit die Parkanlage auf verkehrsgesicherten Wegen, zu festgelegten Zeiten sowie durch den Förderverein geführt, wieder betreten und genießen darf.
Bild: Schloss Reinhardsbrunn | © pixabay